Norm
ABGB §1330 ARechtssatz
Eine Bindungswirkung einer strafgerichtlichen Verurteilung ausschließlich nach § 7b MedG auf Entscheidungen über Ansprüche nach § 1330 ABGB kommt wegen der völlig unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Tatbestandsmerkmale nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108948Im RIS seit
24.12.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2018