RS OGH 1997/11/24 1R27/97k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1997
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Norm

ZustG §17
ZustG §18
ZPO §205

Rechtssatz

Hat der Adressat die frühere Abgabestelle aufgegeben und einen Nachsendeauftrag gestellt, so kann ihm ungeachtet der falschen Adressierung (frühere Abgabestelle) an der neuen Adresse laut Nachsendeauftrag zugestellt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000024

Dokumentnummer

JJR_19971124_LG00007_00100R00027_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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