Norm
ZustG §17Rechtssatz
Hat der Adressat die frühere Abgabestelle aufgegeben und einen Nachsendeauftrag gestellt, so kann ihm ungeachtet der falschen Adressierung (frühere Abgabestelle) an der neuen Adresse laut Nachsendeauftrag zugestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000024Dokumentnummer
JJR_19971124_LG00007_00100R00027_97K0000_001