Norm
MRK Art5 Abs5 V3Rechtssatz
Auf Art 5 Abs 5 MRK gestützte Ansprüche können aus einem Urteil des EGMR, in dem eine Verletzung des Art 6 Abs 1 in Verbindung mit Abs 3 lit c MRK festgestellt wurde, nur dann abgeleitet werden, wenn der Mindeststandard eines fairen Verfahrens nicht gewahrt wurde; dies ist dann nicht der Fall, wenn es der Oberste Gerichtshof unterließ, den verhafteten Angeklagten, der seine Vorführung nicht selbst beantragt hatte, zum Gerichtstag, in dem (auch) über eine Strafberufung der Staatsanwaltschaft zu entscheiden war, vorzuführen, wenn seine Interessen dort von einem Verteidiger wahrgenommen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108973Im RIS seit
25.12.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011