RS OGH 1997/11/26 9ObA304/97i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1997
beobachten
merken

Norm

ZPO §279

Rechtssatz

Durch die Möglichkeit der Beweisbefristung sollen Prozeßökonomie und Rechtsschutzpflicht durchgesetzt werden. Auch eine wiederholte Entschuldigung mit Krankheit ist geeignet, eine Prozeßverzögerung beziehungsweise eine Beweisvereitelung zu bewirken, so daß die Befristung einer Parteienvernehmung im Rahmen des § 279 ZPO ebenso möglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108902

Dokumentnummer

JJR_19971126_OGH0002_009OBA00304_97I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten