Norm
ASGG §89 Abs2Rechtssatz
Wenn bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz nur strittig ist, ob sich der Pensionsberechtigte im Inland aufhält (§ 292 Abs 1 ASVG), dann kann eine solche Rechtsstreitigkeit über eine Ausgleichszulage sehr wohl mit einem Urteil nach § 89 Abs 2 ASGG erledigt werden (SSV-NF 4/1, 8/107).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109264Im RIS seit
01.01.1998Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014