Norm
ASVG §131Rechtssatz
Auch ein im Ausland befindliches Krankenhaus (hier: USA) ist als Krankenanstalt anzusehen; die an einer Patientin erbrachten Leistungen dienen sowohl der Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustandes als auch der Besserung und Heilung ihrer Krankheit (§ 1 Abs 1 KAG). Die erbrachten Leistungen entsprechen den in § 133 Abs 5 ASVG genannten, weshalb für die Zeit der Anstaltspflege kein Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109268Dokumentnummer
JJR_19971202_OGH0002_010OBS00176_97Y0000_001