RS OGH 1997/12/9 1Rk23/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1997
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Norm

ASVG §136

Rechtssatz

Die Krankenkasse hat nicht für Mehraufwendungen aufzukommen, die dadurch entstehen, daß der Versicherte anstelle haushaltsüblicher Lebensmittel aus Krankheitsgründen eine Diätkost oder Krankenkost verwenden muß.

Veröff: SGb 1999,135

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1997:RS0111518

Im RIS seit

08.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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