RS OGH 1997/12/10 9ObA285/97w, 9ObA315/99k

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Norm

AngG §27 Z6 E6c
ArbVG §122 Abs1 Z5

Rechtssatz

Auch ein außerdienstliches Verhalten rechtfertigt die Entlassung, wenn zwischen der erheblichen Ehrverletzung und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich die Ehrverletzung auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken geeignet ist. (Hier: Ehrverletzende Äußerungen eines BR-Mitglieds gegenüber einem anderen Arbeitnehmer.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109075

Dokumentnummer

JJR_19971210_OGH0002_009OBA00285_97W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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