Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Auch ein außerdienstliches Verhalten rechtfertigt die Entlassung, wenn zwischen der erheblichen Ehrverletzung und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich die Ehrverletzung auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken geeignet ist. (Hier: Ehrverletzende Äußerungen eines BR-Mitglieds gegenüber einem anderen Arbeitnehmer.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109075Dokumentnummer
JJR_19971210_OGH0002_009OBA00285_97W0000_001