Norm
JN §31 Abs1 IRechtssatz
Delegierung eines Verfahrens über den Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall an das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hatte, weil ein Zeuge nicht weit von diesem Gericht wohnt und die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen, welcher zweckmäßigerweise vom Gericht des Unfallsortes zu bestellen ist, von beiden Parteien beantragt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108909Im RIS seit
10.01.1998Zuletzt aktualisiert am
20.11.2013