Norm
CMR Art31Rechtssatz
Art 31 Abs 1 CMR regelt nur die internationale, nicht auch die örtliche und sachliche Zuständigkeit (vergleiche SZ 51/34). Ob ein Gericht auch örtlich zuständig ist, bestimmt sich allein nach innerstaatlichem Prozeßrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109009Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009