RS OGH 1997/12/16 7Nd510/97, 7Ob224/97k, 9Nd502/99, 2Nc17/03b, 7Ob194/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1997
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Norm

CMR Art31

Rechtssatz

Art 31 Abs 1 CMR regelt nur die internationale, nicht auch die örtliche und sachliche Zuständigkeit (vergleiche SZ 51/34). Ob ein Gericht auch örtlich zuständig ist, bestimmt sich allein nach innerstaatlichem Prozeßrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109009

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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