RS OGH 1997/12/16 5Ob488/97v, 9Ob35/01i, 7Ob215/01w, 2Ob30/11t

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Veröffentlicht am 16.12.1997
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Norm

MRG §1 Abs4
MRG §2 Abs1

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 2 Abs 1 MRG über die Bindung an Nebenabreden ist zwar unter den in § 1 Abs 4 MRG für solche Mietgegenstände anzuwendenden Bestimmungen nicht genannt, gehört aber zum "Allgemeinen Teil" dieses Gesetzes und nach richtiger Systematik vor den Ausnahmekatalog des § 1 Abs 4 MRG (4 Ob 556/90 = WoBl 1991/60).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108981

Im RIS seit

15.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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