RS OGH 1997/12/17 9Ob2065/96h

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Veröffentlicht am 17.12.1997
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Norm

ABGB §7
HVertrG §24

Rechtssatz

Aus den Gesetzesmaterialien zum neuen Handelsvertretergesetz ergibt sich, dass nach wie vor den Gerichten die Klärung der Frage der Einbeziehung anderer Umsatzmittler, zum Beispiel Vertragshändler oder Franchisenehmer, nach allgemeinen Auslegungsregeln obliegt und keine bewusste Lücke vorliegt. Von den bisherigen Auslegungskriterien des § 25 HVG abzugehen, gibt es auch keine Gründe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109281

Im RIS seit

16.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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