Norm
MedienG §8a Abs5Rechtssatz
Hat der Privatankläger nach Abschluß eines Vergleichs über die Entschädigungsleistung seine Ansprüche auf Strafverfolgung und Urteilsveröffentlichung nicht mehr weiter verfolgt und die Anklage zurückgezogen, liegen die Voraussetzungen eines Rückgriffs mangels Weiterverfolgung des Anspruches vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109195Im RIS seit
16.01.1998Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016