RS OGH 1997/12/17 3Ob345/97z, 3Ob312/98y, 3Ob347/99x

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Veröffentlicht am 17.12.1997
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Norm

EO §84 Abs4
ZPO §521a

Rechtssatz

Wird der Beschluß, mit dem ein ausländischer Titel für vollstreckbar erklärt wurde, nur mit Rekurs bekämpft, beträgt die Rekursfrist vier Wochen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109087

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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