RS OGH 1997/12/18 25Rs134/97k

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Norm

GebAG §34 Abs2
UStG §6 Abs1 Z19
GSBG 1996 §3 Abs1

Rechtssatz

Ärztliche Sachverständige haben bei Leistungen, die nicht unter die Tarife des GebAG fallen, sondern in Anlehnung an ihre außergerichtlichen Einkünfte (Honorarordnung der BVA) bestimmt werden, Anspruch auf den jeweiligen Ausgleichssatz gemäß Gesundheits- und Sozialbereich- Beihilfengesetz 1996.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1997:RI0000056

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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