Norm
UWG §9aRechtssatz
Ob im Einzelfall die Gewinnspielankündigung ausdrücklich oder schlüssig erfolgt, welcher Art die Preise sind und wie das Gewinnspiel im einzelnen abgewickelt wird, ist nicht notwendiger Inhalt eines Titels gemäß § 9a UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108996Dokumentnummer
JJR_19971219_OGH0002_0040OB00373_97Z0000_001