RS OGH 1998/1/14 3Ob107/97z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1998
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Norm

AußStrG §92 Abs1
ABGB §804
ZPO §226 IIB8
JN §1 DVd3

Rechtssatz

Verpflichtet sich ein Noterbe dem erbserklärten Erben gegenüber, bei Vorliegen gewisser Bedingungen, einen von ihm gestellten Antrag auf Inventarisierung des Nachlasses zurückzuziehen, so kann die Beurteilung, ob diese Bedingungen eingetreten sind, nur im streitigen Rechtsweg geklärt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109435

Dokumentnummer

JJR_19980114_OGH0002_0030OB00107_97Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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