Norm
ABGB §1295 I3aRechtssatz
Der Umstand, dass der Geschädigte im Zuge der Schiabfahrt zu Sturz kam, kann für sich allein den Anscheinsbeweis für ein den Sturz einleitendes Fehlverhalten des Geschädigten schon deshalb nicht erbringen, weil die Tatsache eines Sturzes Verhaltensunrecht nicht indiziert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111453Im RIS seit
25.02.1998Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021