Norm
ZPO §228 C1Rechtssatz
Daß neben dem rechtlichen auch ein wirtschaftliches Kosteninteresse besteht, ist nicht erheblich, weil nur ein rein wirtschaftliches Interesse den Erfolg einer Feststellungsklage verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109286Im RIS seit
27.02.1998Zuletzt aktualisiert am
14.04.2016