Norm
StGB §146Rechtssatz
Schließt der betrügerische Täuschungsaufwand Maßnahmen ein, die sich als wirtschaftlich faßbarer Vermögenswert darstellen, so kommt in diesem Umfang Schadenskompensation zum Tragen (hier: Aufschließung einer zugunsten des geschädigten Kreditgebers hypothekarisch belasteten Liegenschaft).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109478Dokumentnummer
JJR_19980129_OGH0002_0120OS00108_9700000_001