RS OGH 1998/1/29 8ObA7/98g, 9ObA25/22z

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Norm

SchSpG §37
SchSpG §38

Rechtssatz

Da das Schauspielergesetz wie das Angestelltengesetz eine Generalklausel enthält, daß aus wichtigem Grund das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werde könne (§ 37 SchauspG), ist bei der dann folgenden demonstrativen Aufzählung der Entlassungsgründe in § 38 SchauspG in weitem Maß eine ausdehnende Auslegung und Analogie zu vergleichbaren Entlassungsgründen nach dem Angestelltengesetz zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109400

Im RIS seit

28.02.1998

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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