RS OGH 1998/2/2 5Bkd7/97, 7Bkd3/05, 9Bkd1/12, 28Ds1/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1998
beobachten
merken

Norm

RL-BA 1977 §2

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt darf Aufträge, durch welche Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigt werden oder die mit seinen Berufspflichten nicht vereinbar sind, nicht annehmen. Hieraus folgt, daß der Rechtsanwalt bei einem disziplinären Vorgehen nicht durch den Auftrag seines Klienten gedeckt sein kann.

Entscheidungstexte

  • 5 Bkd 7/97
    Entscheidungstext OGH 02.02.1998 5 Bkd 7/97
  • 7 Bkd 3/05
    Entscheidungstext OGH 10.10.2005 7 Bkd 3/05
    Auch; Beisatz: Ein Mandantenauftrag, der sich gegen gesetzliche Bestimmungen richtet, darf nicht durchgeführt werden. (T1)
  • 9 Bkd 1/12
    Entscheidungstext OGH 25.06.2012 9 Bkd 1/12
    Auch
  • 28 Ds 1/20s
    Entscheidungstext OGH 23.09.2021 28 Ds 1/20s
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109309

Im RIS seit

04.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten