Norm
BPGG §4 Abs3 Z3Rechtssatz
Für den Bereich der Hilfe sind Fixwerte vorgesehen (§ 4 Abs 3 Z 3 WPGG; § 4 Abs 3 Z 3 BPGG; § 2 Abs 3 WrEinstV; § 2 Abs 3 EinstV). Auch wenn der Aufwand im Einzelfall diese Fixwerte wesentlich übersteigt, sind diese verbindlichen Pauschalwerte zugrunde zu legen; ein allfälliger höherer Aufwand bleibt unabgegolten (vergleiche SSV-NF 8/61, 74, 104).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109574Dokumentnummer
JJR_19980209_OGH0002_010OBS00447_97A0000_004