RS OGH 1998/2/10 7Ob313/97y, 5Ob224/08i, 2Ob105/17f

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Veröffentlicht am 10.02.1998
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Norm

ABGB §684

Rechtssatz

Das Vermächtnis ist nach österreichischem Recht grundsätzlich Damnationslegat. Der Vermächtnisnehmer erhält durch die letztwillige Verfügung einen Titel, der ihm einen schuldrechtlichen Anspruch auf Leistung gewährt. Zum sachenrechtlichen Erwerb bedarf es des Verfügungsgeschäftes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109864

Im RIS seit

12.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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