RS OGH 1998/2/10 5Ob20/98x, 3Ob180/02w, 5Ob223/04m, 5Ob228/06z, 5Ob155/10w, 5Ob47/19a, 5Ob155/19h

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Veröffentlicht am 10.02.1998
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Norm

MRG idF 3.WÄG §16 Abs1 Z1
MRG idF 3.WÄG §16 Abs8 Satz2
MRG §37 Abs1 Z8
KSchG §1 Abs1 Z1
KSchG §1 Abs3

Rechtssatz

Ein Mietvertragsabschluss, der ein Gründungsgeschäft eines angehenden Unternehmers ist, erlaubt (innerhalb der Verjährungsfrist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG) eine Mietzinsüberprüfung nach Maßgabe des § 16 Abs 1 Z 1 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 8 MRG auch ohne unverzügliche Rüge des Unternehmers. Den Unternehmer trifft keine Rügeobliegenheit, wenn er eine natürliche Person ist und ihm beim Mietvertragsabschluss die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 16 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz MRG fehlte. Die Unternehmerbegriffe in § 1 KSchG und §16 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz MRG sind gleichzusetzen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 20/98x
    Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 20/98x
    Veröff: SZ 71/19
  • 3 Ob 180/02w
    Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 180/02w
    Vgl auch
  • 5 Ob 223/04m
    Entscheidungstext OGH 07.12.2004 5 Ob 223/04m
    Vgl aber; Beisatz: Der dem KSchG entnommene Unternehmerbegriff lässt eine Adaptierung für §16 Abs1 Z1 letzter Halbsatz MRG angezeigt sein. (T1); Beisatz: Die Erstantragstellerin hat als geschäftsführende Alleingesellschafterin der zweitantragstellenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wahrheit ihre eigenen Geschäfte geführt. Sie kann daher bei Abschluss eines Mietvertrages gemeinsam mit der Gesellschaft auch im eigenen Namen nicht darauf verweisen, dass ihr als natürlicher Person die unternehmerische Erfahrung schlechthin fehle. (T2)
  • 5 Ob 228/06z
    Entscheidungstext OGH 14.11.2006 5 Ob 228/06z
    Auch; Beisatz: Das in § 1 Abs 3 KSchG normierte „Gründungsprivileg" steht aber nur natürlichen Personen zu. (T3); Veröff: SZ 2006/165
  • 5 Ob 155/10w
    Entscheidungstext OGH 21.10.2010 5 Ob 155/10w
    nur: Ein Mietvertragsabschluss, der ein Gründungsgeschäft eines angehenden Unternehmers ist, erlaubt eine Mietzinsüberprüfung nach Maßgabe des § 16 Abs 1 Z 1 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 8 MRG auch ohne unverzügliche Rüge des Unternehmers. (T4)
  • 5 Ob 47/19a
    Entscheidungstext OGH 21.05.2019 5 Ob 47/19a
  • 5 Ob 155/19h
    Entscheidungstext OGH 22.10.2019 5 Ob 155/19h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109568

Im RIS seit

12.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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