Norm
StGB §146Rechtssatz
Beim Spendenbetrug erbringt der Getäuschte eine Leistung, ohne eine Gegenleistung zu erwarten und schädigt sich insoweit bewußt selbst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109554Dokumentnummer
JJR_19980210_OGH0002_0110OS00058_9700000_001