Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Die einzige Möglichkeit, die Verschlechterung der Entgeltbedingungen rechtlich zulässig vorzunehmen, ist neben einer einvernehmlichen Vertragsänderung die Änderungskündigung,; nicht jedoch eine gegen den Betriebsrat gerichtete Klage auf Zustimmung zu einer mit einer Entgeltverminderung verbundenen "Versetzung".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109380Dokumentnummer
JJR_19980212_OGH0002_008OBA00035_98Z0000_001