Norm
ABGB §1295 IId4aRechtssatz
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann beim Pistenschilauf aus der Tatsache eines Sturzes allein noch nicht auf ein Verschulden des Stürzenden geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109663Im RIS seit
25.03.1998Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021