Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Die Zustimmung eines vom Alleingeschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aber nicht deren einzigen Gesellschafter) bestellten Prokuristen zu einem von ihm namens der Gesellschaft mit ihm selbst abgeschlossenen ungültigen Geschäftes ist wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109669Dokumentnummer
JJR_19980223_OGH0002_0030OB02106_96V0000_001