RS OGH 1998/2/24 2Ob2145/96x, 7Ob153/04g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1998
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Norm

AnfO §1
AnfO §2 Z3

Rechtssatz

Die Behauptung der Befriedigungsuntauglichkeit ist ein Teil der Behauptung des Fehlens einer Benachteiligung; da es sich hiebei um eine rechtsvernichtende Einrede handelt, treffen Behauptungslast und Beweislast in diesem Punkt den Anfechtungsgegner.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109822

Dokumentnummer

JJR_19980224_OGH0002_0020OB02145_96X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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