RS OGH 1998/2/24 12R189/97w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1998
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Norm

ZPO §29
ZPO §72

Rechtssatz

Im Verfahren zur Bewilligung der Verfahrenshilfe besteht - streitwertunabhängig - weder absolute noch relative Anwaltspflicht. Ein Rekurs kann daher auch von jeder eigenberechtigten Person als Vertreter (mit schriftlicher Vollmacht) erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000231

Dokumentnummer

JJR_19980224_OLG0009_01200R00189_97W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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