Norm
EuGVÜ Art5 Z3Rechtssatz
Als Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, ist auch jener zu verstehen, an dem die Vermögensverminderung eintrat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109737Im RIS seit
26.03.1998Zuletzt aktualisiert am
22.07.2021