Norm
ABGB §1447 FaRechtssatz
Die Erbringung einer geschuldeten Leistung ist dann rechtlich unmöglich, wenn sie durch individuellen oder generellen Hoheitsakt untersagt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109498Im RIS seit
26.03.1998Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019