Norm
LGVÜ allgRechtssatz
Das LGVÜ geht dem nationalen Recht vor. Es ist für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit ausschließlich maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109738Im RIS seit
26.03.1998Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019