Norm
ZPO §41 D3Rechtssatz
Trotz der Abweisung des Hauptbegehrens hat der Kläger vollen Kostenersatzanspruch, wenn er mit den Eventualbegehren durchdringt und beide Begehren auf derselben materiellrechtlichen Grundlage gestellt wurden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: Zur jüngeren gegenteiligen Rechtsprechung siehe RS0110839.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109703Im RIS seit
28.03.1998Zuletzt aktualisiert am
11.11.2020