Norm
KO §43 Abs3Rechtssatz
Eine Anmerkung der Anfechtungsklage im Sinne des § 43 Abs 3 KO ist auch dann zulässig, wenn nur ein Rechtsgestaltungsbegehren auf Unwirksamerklärung eines Schenkungsvertrages über eine Liegenschaft ohne gleichzeitiges Leistungsbegehren gestellt wird, soferne nur nach dem Obsiegen im Verfahren die Erfüllung (Durchführung) des Rückstellungsanspruches (künftige) bücherliche Eintragungen erfordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109373Dokumentnummer
JJR_19980228_OGH0002_0060OB00217_97Y0000_001