RS OGH 1998/2/28 6Ob217/97y

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Veröffentlicht am 28.02.1998
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Norm

KO §43 Abs3

Rechtssatz

Eine Anmerkung der Anfechtungsklage im Sinne des § 43 Abs 3 KO ist auch dann zulässig, wenn nur ein Rechtsgestaltungsbegehren auf Unwirksamerklärung eines Schenkungsvertrages über eine Liegenschaft ohne gleichzeitiges Leistungsbegehren gestellt wird, soferne nur nach dem Obsiegen im Verfahren die Erfüllung (Durchführung) des Rückstellungsanspruches (künftige) bücherliche Eintragungen erfordert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109373

Dokumentnummer

JJR_19980228_OGH0002_0060OB00217_97Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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