RS OGH 1998/3/4 54R53/98b

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Veröffentlicht am 04.03.1998
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Norm

ZPO §448a

Rechtssatz

Ein Massenkläger, der gerichtsbekannt schon mehrfach gegen die Aufschlüsselungsvorschriften verstoßen hat, ist auch dann empfindlich (S 4.000,--) zu bestrafen, wenn der Verstoß nur einen geringfügigen Betrag (S 164,--) betrifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:1998:RSA0000016

Dokumentnummer

JJR_19980304_LG00569_05400R00053_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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