Norm
WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2Rechtssatz
Es gibt keine Begründung von Zubehöreigentum nach § 1 Abs 2 WEG an "Substandardwohnungen" durch Verbindung mit "Standardwohnungen", soweit die Substandardwohnung ihre Selbständigkeit als Wohnungen beibehalten sollen bzw - bei Vermietung an einen Außenstehenden - auch beibehalten müssen. (Ablehnung der von der Lehre in Kletecka,
Die Novellierung des WEG durch das 3.WÄG - Begründung, Ausschluß und Bewerberschutz [§§ 1 bis 12 und 22 bis 30 WEG] in WoBl 1993, 217, 220 ff; Dirnbacher, WEG in der Fassung des 3.WÄG, 25; Illedits, Das Wohnungseigentum Rz 7; Würth/Zingher Wohnrecht 94 Rz 5 zu § 1 WEG vertretenen Meinung.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109560Dokumentnummer
JJR_19980310_OGH0002_0050OB00374_97D0000_001