RS OGH 1998/3/10 5Ob374/97d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1998
beobachten
merken

Norm

WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2
WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3

Rechtssatz

Es gibt keine Begründung von Zubehöreigentum nach § 1 Abs 2 WEG an "Substandardwohnungen" durch Verbindung mit "Standardwohnungen", soweit die Substandardwohnung ihre Selbständigkeit als Wohnungen beibehalten sollen bzw - bei Vermietung an einen Außenstehenden - auch beibehalten müssen. (Ablehnung der von der Lehre in Kletecka,

Die Novellierung des WEG durch das 3.WÄG - Begründung, Ausschluß und Bewerberschutz [§§ 1 bis 12 und 22 bis 30 WEG] in WoBl 1993, 217, 220 ff; Dirnbacher, WEG in der Fassung des 3.WÄG, 25; Illedits, Das Wohnungseigentum Rz 7; Würth/Zingher Wohnrecht 94 Rz 5 zu § 1 WEG vertretenen Meinung.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109560

Dokumentnummer

JJR_19980310_OGH0002_0050OB00374_97D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten