RS OGH 1998/3/10 7Ob336/97f, 7Ob204/99x

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Veröffentlicht am 10.03.1998
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Norm

IPRG §46

Rechtssatz

Unterlag das Kausalverhältnis dem UN-Kaufrechtsabkommen, enthält dieses aber keine Rückforderungsregelung, so ist das maßgebliche Kausalstatut nach dem IPRG zu bestimmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109867

Dokumentnummer

JJR_19980310_OGH0002_0070OB00336_97F0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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