Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Übte ein Mieter das ihm eingeräumte Weitergaberecht aus, besteht - ohne weiteres Vorbringen - ihm gegenüber kein rechtliches Interesse an der Feststellung, das Mietverhältnis wäre zum Zeitpunkt der Weitergabe befristet gewesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110056Dokumentnummer
JJR_19980311_OGH0002_0030OB00300_97G0000_002