RS OGH 1998/3/11 3Ob300/97g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1998
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Norm

ZPO §228 B3aa
ZPO §228 C1

Rechtssatz

Übte ein Mieter das ihm eingeräumte Weitergaberecht aus, besteht - ohne weiteres Vorbringen - ihm gegenüber kein rechtliches Interesse an der Feststellung, das Mietverhältnis wäre zum Zeitpunkt der Weitergabe befristet gewesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110056

Dokumentnummer

JJR_19980311_OGH0002_0030OB00300_97G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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