RS OGH 1998/3/12 8ObA61/98y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1998
beobachten
merken

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 lita

Rechtssatz

Bei Apothekern wird durch das Entlohnungssystem nach dem Gehaltskassengesetz, nach dem die Arbeitgeber eine altersunabhängige Gehaltskassenumlage zu leisten haben, während die altersabhängigen Bezüge von der Gehaltskasse auszuzahlen sind, der wirtschaftliche Anreiz für eine "Austauschkündigung" weitgehend gemildert oder sogar ausgeschaltet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109657

Dokumentnummer

JJR_19980312_OGH0002_008OBA00061_98Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten