Norm
EO §382b Abs3Rechtssatz
1. Ausführungen zum Begriff des Lebens in häuslicher Gemeinschaft im § 382b Abs 3 EO. 2. Das Verständnis der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten im Sinne des § 55 Abs 1 EheG kann mit Modifikation als Grundlage für die Auslegung des Begriffes Leben in häuslicher Gemeinschaft im Sinne des § 382b Abs 3 EO angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109529Im RIS seit
16.04.1998Zuletzt aktualisiert am
12.08.2013