RS OGH 1998/3/17 4Ob62/98s, 4Ob165/98p, 4Ob19/00y

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Veröffentlicht am 17.03.1998
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Norm

KartG 1988 §35
UWG §1 C2

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen das Kartellgesetz kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen § 1 UWG bilden, und zwar dann, wenn sich der Unternehmer schuldhaft über eine Vorschrift des Kartellgesetzes hinwegsetzt, um im Wettbewerb einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109519

Dokumentnummer

JJR_19980317_OGH0002_0040OB00062_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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