Norm
ABGB §812 ARechtssatz
Eine allenfalls in Zukunft entstehende Forderung auf Ersatz der Kosten eines noch anhängigen Prozesses bildet keine Grundlage für eine Nachlaßseparation, weil nicht existente Ansprüche keine Gläubigerstellung verleihen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109530Dokumentnummer
JJR_19980317_OGH0002_0100OB00219_97X0000_001