RS OGH 1998/3/17 10Ob219/97x, 1Ob191/05b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1998
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Norm

ABGB §812 A
ABGB §812 C

Rechtssatz

Eine allenfalls in Zukunft entstehende Forderung auf Ersatz der Kosten eines noch anhängigen Prozesses bildet keine Grundlage für eine Nachlaßseparation, weil nicht existente Ansprüche keine Gläubigerstellung verleihen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109530

Dokumentnummer

JJR_19980317_OGH0002_0100OB00219_97X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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