RS OGH 1998/3/20 14R197/97m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1998
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Norm

ZPO §496 Abs1 Z2
ZPO §272

Rechtssatz

Beweise über die Glaubwürdigkeit von Parteienaussagen stellen einen Hilfsbeweis dar, dessen Relevanz nicht aufgrund der rechtlichen Beurteilung des zu beweisenden Sachverhaltes (ohne Vorgriff auf eine Würdigung des Beweismittels), sondern nach seiner entscheidenden Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000244

Dokumentnummer

JJR_19980320_OLG0009_01400R00197_97M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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