RS OGH 1998/3/24 1Ob82/98k, 3Ob6/11w, 1Ob226/15i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1998
beobachten
merken

Norm

ZPO §391 C
ZPO §392

Rechtssatz

Eine streitanhängige Leistungsklage über die Gegenforderung hindert nicht deren Geltendmachung mittels prozessualer Aufrechnungseinrede in einem anderen Verfahren.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 82/98k
    Entscheidungstext OGH 24.03.1998 1 Ob 82/98k
  • 3 Ob 6/11w
    Entscheidungstext OGH 13.04.2011 3 Ob 6/11w
    Auch; Beisatz: Zwischen einer zur Aufrechnung eingewendeten Gegenforderung und einer selbständigen Klage zur Durchsetzung derselben Forderung besteht nämlich keine Streitanhängigkeit, sei es nun, dass die selbständige Klage zuerst eingebracht wurde oder zuerst die Kompensationseinrede und dann erst die Klage erhoben wurde. (T1)
  • 1 Ob 226/15i
    Entscheidungstext OGH 24.11.2015 1 Ob 226/15i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109746

Im RIS seit

23.04.1998

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten