Norm
ZPO §52Rechtssatz
Das Verfahren vor dem EuGH gemäß Art 177 EGV ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, so dass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VorabentscheidungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109758Im RIS seit
23.04.1998Zuletzt aktualisiert am
20.09.2021