RS OGH 1998/3/24 14Os161/97

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Veröffentlicht am 24.03.1998
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Norm

StPO §162 Abs2 Satz2
StPO §281 Abs1 Z3
StPO §281 Abs1 Z4

Rechtssatz

Der Antrag, jemanden als Vertrauensperson eines Zeugen auszuschließen (§§ 230 Abs 2 dritter Satz, 162 Abs 2 dritter Satz StPO) ist abzuweisen, wenn er eines sachlich begründeten Substrates für die Sorge entbehrt, daß dessen Gegenwart den Zeugen bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage in einem Maß beeinflussen könnte, die das mit der Anwesenheit von Vertrauenspersonen in der Regel verbundene übersteigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109957

Dokumentnummer

JJR_19980324_OGH0002_0140OS00161_9700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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