Norm
StGB §143 BRechtssatz
Der erste Strafsatz des § 143 StGB enthält selbst bei Verwendung einer Waffe und Zufügung einer schweren Körperverletzung nur ein Verbrechen. Wird daher bei Annahme beider Qualifikationen nur eine bekämpft, stellt sich dies als Sanktionsrüge dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109803Dokumentnummer
JJR_19980330_OGH0002_0130OS00029_9800000_001