RS OGH 1998/3/31 4Ob48/98g, 8ObA238/98b

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Norm

EGV Maastricht Art30
UWG §9a

Rechtssatz

Nach der Entscheidung des EuGH, C-368/95 vom 26.6.1997 hat der nationale Richter aufgrund einer Untersuchung des österreichischen Pressemarktes zu beurteilen, ob Zeitschriften, die mit Preisausschreiben, Rätseln oder Gewinnspielen eine Gewinnchance eröffnen, mit kleinen Presseunternehmen im Wettbewerb stehen, die sich derartige Verkaufsanreize nicht leisten können, und ob solche Gewinnchancen einen Kaufanreiz auslösen, der zu einer Verlagerung der Nachfrage führen kann. Wird diese Frage verneint, so steht Art 30 EGV einer Anwendung des § 9a Abs 2 letzter Satz UWG auf den Vertrieb einer in einem Mitgliedstaat der EU hergestellten periodisch erscheinenden Zeitschrift in Österreich entgegen, wenn darin Preisrätsel oder Gewinnspiele enthalten sind, die im Herkunftsland des Herausgebers rechtmäßig veranstaltet werden. Gibt ein österreichisches Presseunternehmen eine mit einer solchen Zeitschrift in Wettbewerb stehende Zeitschrift heraus, so wäre es gleichheitswidrig, wenn § 9a Abs 2 letzter Satz UWG für das österreichische Unternehmen anwendbar bliebe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109631

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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